Baden-Durlach, Grenadiersäbel um 1750, Regierung Markgraf Carl-Friedrich

Baden-Durlach, Grenadiersäbel um 1750, Regierung Markgraf Carl-Friedrich
Nummer: 0526 RESERVIERT

Baden-Durlach, Grenadiersäbel um 1750, Regierung Markgraf Carl-Friedrich

Baden-Durlach, Grenadiersäbel um 1750, Regierung Markgraf Carl-FriedrichBaden-Durlach, Grenadiersäbel um 1750, Regierung Markgraf Carl-FriedrichBaden-Durlach, Grenadiersäbel um 1750, Regierung Markgraf Carl-Friedrich
Nicht in der Literatur bildlich nachweisbar, dennoch existent, eine heute wirklich äußerst seltene Kleinstaatenwaffe!

Gegossenes Ganz-Messinggefäß mit diagonal gerippter Hilze, oberem und unterem Griffring und urnenförmigem, im Querschnitt rundem  Knauf mit Vernietknäufchen. Herzförmiges Stichblatt mit Mittelrippe und ortwärts gebogenem Parierstangenende. Rund gebogener, vom Stichblatt zum Knauf verlaufender Handbügel mit Reparaturstelle und Stempel „NB“ im Quadrat an der Quartseite. Gebogene Rückenklinge mit beidseitigem Zug unter dem Rücken und Ort in der Rückenlinie. Quartseitig das Klingenmonogramm  „CF“ unter Fürstenhut, terzseitig Reste des großen, badischen Staatswappens.  Truppenstempelung „:N:5:“ am quartseitigen Stichblatt.

Gesamtlänge 770mm, Klingenlänge 630mm, Klingenbreite 32mm, Pfeilhöhe 29mm

Die Seitenwaffe der baden-durlachischen Fußtruppen, wozu auch die nichtberittenen Mannschaften der Artillerie gehörten, war seit der Mitte des 18. Jahrhunderts eine dem preußischen Infanteriesäbel M 1715 nachempfundene Blankwaffe mit mäßig gekrümmter Klinge und einem Messinggefäß mit kleinem, herzförmigem Stichblatt.  Obwohl diese Waffe weder zur Verteidigung verlässlich, noch zum Reisig hauen für die Herstellung von Faschinen sonderlich tauglich war, blieb sie doch bis in das zweite Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts bei fast allen badischen Fußtruppen im Gebrauch.

 

Preis? Bitte fragen Sie nach unter lander-forbach@t-online.de