Sachsen, Kavalleriepistole 1789/1812, Fertigung Sauer in Suhl
Sachsens Versuch, mit der immer schneller voranschreitenden Waffenentwicklung mitzuhalten
Nussbaum-Vollschaft mit ovalen Verschneidungen um Schlossblech, Schlossgegenblech und Schwanzschraubenblatt. Messingbeschläge, diese bestehend aus schmalem, halbem Vorderschaftband, zwei runden, an den Enden kanellierten Ladestockröhrchen, Abzugsbügel mit vorderer und hinterer Verlängerung (entsprechend dem Vormodell M 1763/67), Kolbenkappe mit seitlichen, langen Sporen, die Riemenöse wurde entsprechend der Ordonnanz von 1810 entfernt. Gegenüber dem Vormodell vereinfachtes Schlossgegenblech für nur noch zwei Schrauben. Auf der ganzen Länge runder, am Pulversack seitlich abgeflachter Lauf. Das Schwanzschraubenblatt endet rund. Meistermarke „SS“ (Johann Paul Sauer in Suhl) in rechteckiger Vertiefung am Lauf links. Standkimme in das Schwanzschraubenblatt eingefeilt, Messingkorn auf dem Lauf. Unterhalb der Mündung ein Gelenk oder Scharnier für den eisernen Ladestock. Steinschloss mit gewölbtem Schlossblech und ebensolchem Herzhahn. Runde, gegossene Messingpfanne entsprechend dem französischen Modell An 9 mit Verbindungssteg zur Batterie. Der Batteriefuß gerade. Der Hahn mittels im Hahnkorpus versenkter Hahnschraube auf der Nuss befestigt. Gesamtlänge 455 mm, Lauflänge 275 mm, Schlosslänge 138 mm, Kaliber des glatten Laufs 17,5 mm, Gewicht 1.512 g
Bei der Reorganisation der Armee im Jahre 1810 war auch die Anschaffung neuer Kavalleriewaffen vorgesehen. Diese sollten bei dem Wiener Gewehrfabrikanten Philipp Colnot beschafft werden. Doch konnte Colnot nicht liefern. Deshalb gab das Hauptzeughaus den Auftrag nach Suhl. In einem Kontrakt vom 8. Februar 1812 über die Lieferung von 1.600 Infanterieflinten und 1.500 Paar Pistolen waren als Lieferanten Johann Paul Sauer, Heinrich Spangenberg, Heinrich Anschütz und Söhne, Johann Gottlieb Sauer und Johann Georg Sturm mit je 300 Paar Pistolen genannt.Mit dieser Lieferung taucht der herzförmig durchbrochene Hahn an den Waffen M 1789 auf. Den Hahn befestigte man nicht mehr mit der Hahnmutter, sondern mit einer Schraube. Die Schlösser erhielten außerdem eine Messingpfanne. Das Schlossgegenblech hat man nach dem Beispiel der sächsischen Husarenpistole 1798 weiter vereinfacht. Nach dem Exerzierreglement für Kavallerie von 1810 mussten die Pistolen beim Plänkeln nach dem Schuss sofort in die Holster gesteckt werden. Dadurch waren die Riemenbügel – in Sachsen Kappenwirbel genannt – nicht mehr notwendig. Bisher wurden beim Plänkeln die Pistolen im Karabinerhaken des Bandeliers eingehängt. Nach den Bestimmungen des Vertrages mit den Suhler Herstellern lag der Preis für ein Paar solcher Pistolen bei 6 Talern. Als Schaftholz sollte anstelle Nussbaum Buche oder Rüster verwendet werden. Es erfolgten noch zwei weitere Abschlüsse über Pistolenlieferungen mit Heinrich Spangenberg am 6. November 1812 über 400 Paar und am 20. Dezember 1812 über 200 Paar Pistolen zu denselben Bedingungen. Die Bezeichnung der Pistole 1789/1812 lautete in den Hauptzeughaus-Akten „ordinaire Cavallerie Pistole mit meßingener Pfanne für schwere Cavallerie Modell von 1812“.Der größte Teil dieser Waffen ging in den Kämpfen der folgenden Jahre verloren.